Münchner Familienpass 2017

Wir möchten Euch heute den Familienpass der Stadt München vorstellen.

Familienpass 2017

 

Der Münchner Familienpass wird für alle Münchner Familien und für Familien aus den Landkreisen Dachau, Ebersberg, Freising, München und Starnberg für 6,00 Euro angeboten. Er ist vom 01.01. bis 31. Dezember des laufenden Jahres gültig und enthält zahlreiche exklusive Workshopangebote, Gutscheine und viele attraktive Ermäßigungen. Der Münchner Familienpass bietet der ganzen Familie Ermäßigungen, Gutscheine und exclusive Angebote an, damit die Familien mit Alltag und in der Freizeitgestaltung finanziell entlastet werden.

Der Münchner Familienpass wird von der Landeshauptstadt München für Münchner Familien herausgegeben und finanziert. Daher ist es nur möglich das Familien, die in München leben, den Familienpass erwerben.

Für die Landkreise Dachau, Ebersberg, Freising, München und Starnberg gibt es ein Kooperation mit dem Münchner Familienpass. Die Familien aus diesen Landkreisen können den Pass in Ihren Landkreisen erwerben und nutzen.

Für wen gilt der Münchner Familienpass?

Der Familienpass gilt für zwei Erwachsene und bis zu vier Kindern bis einschließlich 17 Jahren.Familien mit mehr als vier Kindern bekommen einmalig einen weiteren, kostenlosen Familienpass im Stadtjugendamt. Familie heißt in München „Familie ist da, wo Kinder sind“. Das heißt ein verwandtschaftliches Verhältnis ist daher nicht ausschlaggebend. Der Begriff Familie schließt Alleinerziehende, Familien mit Pflegekindern und Großeltern mit Enkelkindern genauso sein, wie homosexuelle Partnerschaften mit Kind.

Für die Angebote des Münchner Familienpass gilt das der aus der Umschlagseite heraustrennbare Familienpass vorgezeigt werden muss. Es gibt auch einmalig gültige Gutscheine die mit einem Scheren Symbol gekennzeichnet sind. Weiterhin dürfen die Gutscheine, wenn auf dem Coup nichts anderes vermerkt ist, erst direkt an der Kasse aus der vorliegenden Broschüre gelöst werden, damit sie ihre Gültigkeit bewahren. Eine Rückerstattung oder eine Barauszahlung von Gutscheinen, die nicht genutzt wurden, ist leider nicht möglich. Preisänderungen bei einzelnen Anbietern sind vorbehalten. Wenn auf dem Gutschein nichts anderes vermerkt wurde, gilt, daß mindestens ein Erwachsener gemeinsam mit mindestens einem Kind an einem Angebot teilnimmt.

Beispielsweise gibt es zwei Gutscheine für einen freien Eintritt in ein M-Bad, gültig für jeweils einen Erwachsenen und ein Kind (bis 14 Jahre), sowie viele Ermäßigungen für Restaurants, Biergärten oder Museen.

Ihr könnt den Familiengutschein hier oder bei diesen Verkaufsstellen erwerben.